MOGiS und das Vereinsrecht

Die offizielle Webseite von MOGiS e.V. ist http://mogis-verein.de/

Oder auch: Nein, ich bin auch kein Jurist.

In den letzten Tagen gab es ja ein wenig Aufregung darüber ob MOGiS denn nun ein richtiger Verein sei oder nicht. Das hängt von der Definition von „richtiger Verein“ ab.

Dazu erst mal ein paar Zitate aus der Wikipedia:

Ein Verein ist nach deutschem Zivilrecht der Zusammenschluss von mehreren Personen (Mitgliedern) unter einem Namen (Vereinsnamen) zur Erzielung eines gemeinsamen Zwecks (Vereinszweck), wobei der Fortbestand des Vereins nicht von bestimmten Personen abhängig ist.

Eingetragener Verein

Durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes nach § 21 BGB erhält ein nicht wirtschaftlicher Verein den Status einer juristischen Person.

Nicht rechtsfähiger Verein

Ein Verein, der nicht auf eine der oben genannten Weisen Rechtsfähigkeit erlangt hat, ist keine juristische Person; auf ihn finden die allgemeinen Vorschriften für Gesellschaften im engeren Sinne (§§ 705 ff. BGB) Anwendung, die aber zumeist als außer Kraft gesetzt im Sinne einer Behandlung als eingetragener Verein anzusehen sind.

Ein nicht-eingetragener Verein ist wird also im wesentlichen wie ein eingetragener Verein behandelt. Dazu auch §50 ZPO:

(1) Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist.

(2) Ein Verein, der nicht rechtsfähig ist, kann klagen und verklagt werden; in dem Rechtsstreit hat der Verein die Stellung eines rechtsfähigen Vereins.

Ein Grund keinen nicht-rechtsfähigen Verein zu haben ist folgender:

Obwohl ein nicht eingetragener Verein leichter zu gründen und traditionell staatsferner ist, weil die Kontrolle wegen der fehlenden Eintragung im Vereinsregister schwieriger ist, spricht meistens die volle Haftung der Mitglieder mit ihrem Privatvermögen gegen diese Variante.

Insgesamt kann es aber gute Gründe geben einen nicht-eingetragenen Verein zu gründen:

Der nicht eingetragene Verein ist die Urform des Vereins, da er nicht in das Vereinsregister eingetragen werden muss. Er kann für kurzfristige Ziele wie Bürgerinitiativen attraktiv sein, da man sich die Gerichtskosten der Eintragung spart.

MOGiS wurde als nicht-rechtsfähiger Verein gegründet, wir sind also nicht eingetragen. Das jeder für sein eigenes Verhalten haftet finden wir auch nicht so schlecht. Der einzige Grund jetzt in die Gründung zu gehen, war, dass wir uns als Körperschaft einer eventuellen Verfassungsklage des AK Zensur und/oder von Franziska Heine anschließen wollten/wollen.

Auch ist es natürlich für die Eintragung ins Lobby-Register, wie allgemein in der öffentlichen Wahrnehmung, viel schöner wenn da ein „e.V.“ am Ende des Vereinsnamens steht. Viele Leute nehmen ein solches Auftreten ernster.

Viele Grüße
Christian Bahls

PS: Im Sinne eines professionelleren Auftritts werden wir demnächst das Verein-Weblog auf einen eigene Server ziehen. Dort haben wir dann auch die Möglichkeit ein komplett anderes Theme zu benutzen .. Wer das neue Design mal begutachten möchte kann sich ja per E-Mail melden.

3 Antworten zu “MOGiS und das Vereinsrecht

  1. Ob MOGiS rechtsfähig oder nicht-rechtsfähig ist, war am Schluss der WP-Löschdiskussion nicht mehr die Frage, sondern ob „es“ überhaupt ein Verein (also ein Personenzusammenschluss) ist. Bei rechtsfähigen Vereinen wird der Vereinsstatus vom Registergericht, also einer unabhängigen Stelle, geprüft, beim nichtrechtsfähigen muss man naturgemäß auf andere Belege zurückgreifen.

    Verfassungsbeschwerden können auch nicht-rechtsfähige Vereine einlegen, einer Registereintragung bedarf es dafür nicht.
    Übrigens würde ich mir das mit der Verfassungsbeschwerde als Verein nochmal genau überlegen: Dann muss nämlich in der Beschwerde vorgetragen werden, dass der Verein (und nicht nur eine natürliche Person) in einem seiner Grundrechte verletzt wurde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG). Der Darlegungsaufwand ist daher größer als bei einer Verfassungsbeschwerde einer natürlichen Person.

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