Schlagwort-Archive: Rechtstaat

Dankeschön!

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MOGiS e.V. begrüßt das am 02.03.2010 ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung.

Wir gratulieren den Bürgerrechtsaktivisten vom AK-Vorrat, FoeBud, CCC, der Partei Bündnis 90/Die Grünen, Frau Justizministerin Leuheusser-Schnarrenberger, Herrn Burkhard Hirsch und den 34.000 Beschwerdeführern.

Es zeigt uns, dass es möglich ist, durch themenbezogen geschlossene Bündnisse Bürgerrechte zurück zu erobern.

In diesem Sinne werden wir Seite an Seite weiter für unsere Rechte eintreten.

Meine ganz persönlichen Eindrücke von der Anhörung vor dem Petitionsausschuss

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Hallo, soeben bin ich nach Haus gekommen und voll von Eindrücken. Ich habe das Gefühl, ein Stück lebendiger Demokratie miterlebt zu haben. Weiterlesen

Wir sprechen auch gern mit Bundesfamilienministerin Dr. Köhler

Da auch für uns überraschend das Amt der Familienministerin neu besetzt wurde, haben wir die Gelegenheit genutzt unsere Offenheit zum Gedankenaustausch auch Frau Dr. Köhler mitzuteilen. Hier unsere Mail: Weiterlesen

Ja, dann machen Sie es doch auch. Unsere Unterstützung im Netz haben Sie!

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(Vorneweg ein kleiner Hinweis in eigener Sache: Wir würden ja gerne mit Frau von der Leyen reden ..)

Auf die Kritik der SPD, der Nichtanwendungserlass zu den Internetsperren sei ein „unsauberer“ Weg, verteidigte der FDP-Innenpolitiker Max Stadler diesen: „Es gibt jetzt eine neue Mehrheit, die auch ein neues Gesetz erlassen könnte“, sagte Stadler der F.A.Z. „Insofern sehe ich da nichts Undemokratisches.“ [1] Weiterlesen

Zahlenspiele

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(Vorneweg ein kleiner Hinweis in eigener Sache: Wir würden ja gerne mit Frau von der Leyen reden ..)

von Parse

Da immer wieder die Frage aufkommt, ob beim Kinderschutz gespart wird oder nicht, habe ich hier mal einige Statistiken aufbereitet, die den Kinder- und Jugendschutz betreffen. Weiterlesen

Warum man mit Kooperation weiter kommt ..

Name

Im Artikel „Die unsägliche Argumentation einer Frau von der Leyen“ hatten wir ja in den Kommentaren eine kurze Unterhaltung zum Thema Posenphotos.

Daraufhin hat uns ein Leser auf Posenphotos bei einem japanischen Freehoster (auch Hosting Provider genannt) hingewiesen. Weiterlesen

Die Freiheit der Blinden .. ein Zwischenruf

Eine Reaktion auf: „Die Freiheit der Mörder“ im Stern

Polemik und ein seltsames Geschichtsverständnis im Stern.

Glaubt man Hans-Ulrich Jörges, so gibt es Deutschland gar nicht. Es gab keine Nürnberger Prozesse, es gab keine Aufarbeitung der Geschichte. Wir haben nichts erreicht, sind ohnmächtig und Schuld ist das Internet. Wir dürfen da nicht hinsehen, denn der Geist der zu Asche Verbrannten, könnte uns sonst an der Gurgel packen. Lügen gehören verboten. Wir wollen die heile Welt.

Nein Herr Jörges. Das Unsägliche ist geschehen. Es geschieht immer wieder. Wir dürfen nicht wegsehen. Wir wollen endlich nicht mehr wegsehen. „Spiel nicht mit den Schmuddelkindern“ sang Degenhardt und beschwörte die Katastrophe herauf. Feigheit, muffige enge Städte, alles Böse liegt in der Gosse. Dies ist der Boden, auf dem das Nazi-Gedankentum wächst. Wir sollen den Mantel des Schweigens darüber hängen? Eine Medienlandschaft, die Menschen für dumm verkauft, macht dumme Menschen.

Ich höre schon die Stimme: „was sollen wir den tun?“.
Endlich aufstehen sollt Ihr und der Wahrheit ins Gesicht sehen!

Das sollen wir tun. Setzt Euch mit den ewig Gestrigen auseinander. Sie sind das Produkt der Gesellschaft. Diese Gesellschaft sind wir! Die ewig Gestrigen sind ein Teil davon. Leugnen wir die Krankheit, so wird sie uns auffressen. Sie wird unbeobachtet wachsen und letztlich nicht mehr aufzuhalten sein.

Gebt Nazis keine Chance. Zerschneiden wir das „Nazinetz“, so zerschneiden wir auch unser Netz, verbieten uns selbst den Mund. Die bösen Gedanken sind dann unsichtbar, doch auch unser Protest erreicht niemanden mehr. Ich zeige meinen Kindern, welche Mörderbanden in der Welt herum laufen. Sie müssen wissen, was geschieht. Sie müssen gestärkt sein, für den Fall, wo ein Glatzkopf in Springerstiefeln sie anspricht. Sie müssen lernen, auf die Texte der Lieder zu achten, sich nicht von einem coolen Groove einfangen lassen. Sie müssen die Zeichen sehen, die dafür stehen, dass tausende, Kinder und Greise, Mütter und Väter geschunden wurden, erschossen, vergast, vergewaltigt und in den Dreck getreten. Sie müssen die Massengräber sehen. Sie dürfen das nie vergessen.

Mein Land ist wehrhaft. Ich will kein Wahrheitsministerium, dass das Unsagbare leugnet. Was heute die Gegenwart ist, dass ist Morgen Geschichte. Ich will meinem Enkel sagen können, was damals geschah, auf dass dies nie wieder möglich ist.

Nicht mit Sperren, sondern mit gesunden und starken Kindern, mit verantwortlichen Politikern und einem Grundgesetz, das für jeden gilt. Ohne Meinungsfreiheit gibt es keine Argumentation. Ohne freies Internet, ohne Rezipientenfreiheit wird vergessen werden. Ohne dies sind wir wie Blinde. Unendlich frei, ohne jeden bösen Gedanken. Unendlich naiv, anfällig für jeden braunen Gedanken und nicht mehr in der Lage, das Unheil zu sehen. Blind stürzt so eine ganze Gesellschaft ins braune Grab.

Joachim Bellé

(CC-by sa)

PS: Wer möchte, kann diesen Artikel gerne auch weiterzwitschern.

PPS by Christian: ein Link auf den Original-Artikel würde mir jetzt noch helfen .. hier erstmal eine Abschrift
PPPS: Wegen Ewig-gestrig .. Menschenverachtung kommt heute relativ modern daher, als Ethnopluralismus

Das Netz als (rechtsfreier) Raum – eine Polemik

Ein Gastbeitrag

So langsam regt mich diese Formulierung des rechtsfreien Raums (oder auch nicht oder Bürgerrechtsfrei oder Merkbefreit) auf. Dieser Satz ist in jeder Form eine Anspielung und eine Beleidigung.

a) ist das Internet kein Raum, sondern ein technisches Kommunikationswerkzeug. Allerhöchstens kann die Kommunikation selbst bewertet werden. Das Medium hat damit logisch gar nichts zu tun. Strafbar ist nicht icq sondern die Beleidigung.

b) Handelt es sich um Menschen. Menschen unterliegen selbstverständlich dem Recht in ihrem Staat. Wer von rechtsfreien Räumen redet, der wirft den Menschen pauschal vor sich nicht an Recht und Gesetz oder gar eine Moral zu halten. Ich verbiete mir das! Die Verfassung verbietet dies.

c) Auch die Argumentation „das Internet sei kein bürgerrechtsfreier Raum“ ist somit zwar gut gemeint, doch genau so unsinnig…

d) Ich frage mich, was einem Bayern geschieht, wenn er sich in Hamburg mit jemandem trifft, was in Bayern als ungenemigte Versammlung gewertet wird. Ist Deutschland oder Hamburg deshalb ein rechtsfreier Raum? Was geschieht, wenn eine Kamera dieses „Verbrechen“ nach München überträgt? Gibt es dann einen Auslieferungsantrag?

e) wer mit einer technischen Strukur Verbrechen begeht, der relativiert doch niemals die technische Strukur, wenn sie ganz offensichtlich einen anderen Zweck hat. Telefon abschaffen, weil Verbrechen verabredet werden können? Straßen abschaffen, weil es Bankraub gibt? Märkte schließen, weil es Taschendiebe gibt? Der Weihnachtsmarkt als rechtsfreier Raum? Alles vollkommen absurd. Schon die Idee ist in höchstem Maß undemokratisch.

Wer diesen Satz vom „rechtsfreien Raum“ verwendet, der outet sich sofort bestenfalls als ahnungslos.

Wer das Recht im „globalen Dorf“ so beugen möchte, nationales Recht also nicht anerkennt, der kann unmöglich ein Selbstbestimmungsrecht der Länder (in der Bundesrepublik Deutschland!) gutheißen. Der steht also nicht mehr auf dem Boden der Verfassung.

Die Väter unseres Grundgesetzes hatten da eine andere Vorstellung.
(Stichwort: Gewaltenteilung, Fernmeldegeheimnis und Föderalismus)

Offensichtlich sind Politiker nicht alt genug das nachvollziehen zu können.
Und sie sind nicht jung genug Techniken wie das Internet zu verstehen.

Joachim B.

Wie man eine Bevölkerungsgruppe verliert ..

 ✟ Das Internet vergisst nichts Wir trauern um Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland -- Eine Zensur findet nicht statt. ´ Am Donnerstag, 18. Juni 2009, verschied nach langem, tapferem Kampf das grundgesetzliche Verbot einer Zensur in Deutschland – unter fadenscheinigen Vorwänden gehetzt und zur Strecke gebracht von Gegnern der Informations- und Meinungsfreiheit, mit massiver Unterstützung einer großen Koalition aus beratungsresistenten Digitalverweigerern, willfährigen Lobbyistenfreunden und gewissenlosen Fraktionslemmingen. Mit ihm starb der letzte Rest von Vertrauen mehrerer Generationen in die Glaubwürdigkeit und Vernunft der Politik der Volksparteien und ihrer derzeitigen Vertreter – zum weiteren Schaden der partizipatorischen Demokratie, die in Deutschland ohnehin ein Nischendasein fristet. Wir sind traurig, zornig und ratlos, aber auch dankbar – all jenen, die in Parteien, Vereinen und Arbeitskreisen, bloggend und twitternd oder auch als Mitzeichner der Petition gegen Internetsperren in den zurückliegenden Monaten mit Engagement und Kreativität versucht haben, diese fatale Fehlentscheidung zu verhindern. Alle Freunde von Demokratie und Freiheitsrechten in der Bundesrepublik Deutschland Statt um Blumen und Kränze bitten wir um eine hohe Wahlbeteiligung bei der kommenden Bundestagswahl zugunsten der Parteien und Kandidaten, die sich allen gegenläufigen Strömungen zum Trotz noch immer der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlen.

✟ Das Internet vergisst nichts, Wir trauern um Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland - Eine Zensur findet nicht statt.´ Am Donnerstag, 18. Juni 2009, verschied nach langem, tapferem Kampf das grundgesetzliche Verbot einer Zensur in Deutschland – unter fadenscheinigen Vorwänden gehetzt und zur Strecke gebracht von Gegnern der Informations- und Meinungsfreiheit, mit massiver Unterstützung einer großen Koalition aus beratungsresistenten Digitalverweigerern, willfährigen Lobbyistenfreunden und gewissenlosen Fraktionslemmingen. Mit ihm starb der letzte Rest von Vertrauen mehrerer Generationen in die Glaubwürdigkeit und Vernunft der Politik der Volksparteien und ihrer derzeitigen Vertreter – zum weiteren Schaden der partizipatorischen Demokratie, die in Deutschland ohnehin ein Nischendasein fristet. Wir sind traurig, zornig und ratlos, aber auch dankbar – all jenen, die in Parteien, Vereinen und Arbeitskreisen, bloggend und twitternd oder auch als Mitzeichner der Petition gegen Internetsperren in den zurückliegenden Monaten mit Engagement und Kreativität versucht haben, diese fatale Fehlentscheidung zu verhindern. Alle Freunde von Demokratie und Freiheitsrechten in der Bundesrepublik Deutschland Statt um Blumen und Kränze bitten wir um eine hohe Wahlbeteiligung bei der kommenden Bundestagswahl zugunsten der Parteien und Kandidaten, die sich allen gegenläufigen Strömungen zum Trotz noch immer der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlen.

(Diese Traueranzeige wurde im AK Zensur erstellt, sie steht unter: http://drop.io/i51wnes in verschiedenen (auch fremdsprachigen) Varianten zum Download bereit.)

Jetzt wird es ernst ..

Deine Stimme Gegen ZensurEin Versuch einer Analyse der aktuellen Situation

Name

Jetzt wird es also langsam ernst, in der nächsten Woche stehen wenigstens zwei wichtige Termine an.

Ende der Zeichnungsfrist der Online-Petition am 16.6.

Dieser Termin steht ja schon etwas länger fest, am 16. Juni endet also die Zeichnungsfrist für die Online-Petition.

Wer bis jetzt noch nicht mitgezeichnet hat, es aber vielleicht doch noch tun würde, der sollte jetzt die Gelegenheit beim Schopfe ergreifen und bitte diese Petition noch schnell mitzeichen. :)

Wer bereits mitgezeichnet hat, könnte noch jemanden anderes überzeugen und dabei unterstützen dies auch zu tun. Wer selber eine Webseite oder eine Blog betreibt will vielleicht zusätzlich auch einen Banner, wie auf dieser Seite einbetten. (er wurde mir sehr ans Herz gelegt :)

Zweite und Dritte Lesung sowie Abstimmung des Gesetzesentwurfs im Bundestag am 18.6.

Der zweite Termin ist die 2. und 3. Lesung des Gesetzesentwurfes zur Änderung des Telemediengesetzes am 18. Juni im Bundestag. Auf der Tagesordnung hat dieser Punkt einen prominenten Platz erhalten. Es wird also schwierig für die Koalition diesen jetzt wieder von der Tagesordnung streichen zu lassen, der Gesichtsverlust für die Koalitionsparteien wäre dann wohl etwas größer als wenn das Thema auf einem der hinteren Ränge gelandet wäre.

Für das Verschieben der Lesung braucht es also trifftige Gründe. Diese sollten wir Ihnen liefern. Damit möchte ich doch auch gleich mal anfangen.

Ein Gesetz um des Gesetzes willens?

Zitat SPD-Mitglied: „Ja aber dann brauchen wir doch aber gar kein Gesetz?!“
(Ja, genau, dass brauchen wir eigentlich auch gar nicht! Was da von Frau von der Leyen so schön problematisiert wurde, lösst sich ja bei genauerem Hinschauen in Luft auf)

Aus den Gesprächen mit der SPD weiss ich, dass bestimmte Personen innerhalb der SPD die Befürchtigung hegen, dass am Ende die Provider mit Ihren Sperrverträgen ohne eine gesetzliche Grundlage im Regen stehen. („Sie würden sich dann ja vertraglich gezwungen sehen etwas Illegales zu tun„; dies ist meine Interpretation, ich weiss nicht, wie ich dieses Argument sonst verstehen soll)

Teile der SPD wollen also ein Gesetz zur Legitimation einer bisher illegalen Handlung. Das Ganze unter Umgehung der grundgesetzlich geschützten Grundfreiheiten und unter Aufgabe eines großen Teils der Rechtsstaatlichkeit im Internet (Gewaltenteilung, Rechtsweggarantie, u.v.a.m).

Dies alles, damit jene fünf Provider ihr Gesicht wahren können, die es eigentlich schon bei der Vertragsunterzeichnung am 17. April verloren haben. (Ach ja, und natürlich die Gesichtswahrung der SPD, die sich etwas ungünstig überhaupt erst in diese Situation hereinmanövrieren lassen hat)

Um es mal kurz vorneweg zu sagen: Dieses Argument entbehrt meines Erachtens so ziehmlich jeder Grundlage: Keiner kann jemand anderen per Vertrag zwingen etwas ungesetzliches zu tun oder ihn wegen des Unterlassens einer ungesetzlichen Handlung belangen.

Die Provider haben unter der Federführung des Wirtschaftsministeriums (Guttenberg->CDU) und der Mithilfe von Frau von der Leyen (auch CDU) einen Vertrag mit dem BKA geschlossen der sie zu illegalem Handeln verpflichtet?

Gut, da sag ich doch:  Ok, sollen sie diese sittenwidrigen Verträge einfach nicht erfüllen! Sie sind doch wohl ohne gesetzliche Regelung einfach nichtig[4].

Was soll das BKA machen? .. Die Provider verklagen, weil Sie eben nicht, entgegen dem Wortlaut bestehender Gesetze, mit einer strafbewehrten Handlung in informationstechnische Systeme eingreifen um die Namensauflösung in Ihren Teilnetzen zu manipulieren? [5]

Aber was macht die SPD? .. Sie lässt sich den Floh in’s Ohr setzen, die Sperren brauchen eine gesetzliche Grundlage .. und schafft damit die gesetzliche Grundlage, die die Provider erst in die Lage bringt, dass diese die Verträge dann auch erfüllen müssen[6].>

Ok, Sie brauchen eine gesetzliche Grundlage, diese aber nur, wenn sie diese Sperren selber auch will!

Ein grundgesetzwidriges, rechtsstaatsgefährdendes Sperrgesetz zu machen, nur um der Realität hinterherzuhetzen und teil-legales Handeln anderer Teile der Regierung (Vertragsabschluss des BKAs mit den Providern) im Nachhinein zu legitimieren, kann doch nicht wirklich politische Realität sein?

Die SPD – Nur noch Steigbügelhalter der CDU?

Wobei mich sowieso eine andere Sache schon ziehmlich lange wundert:

  • ein CDU geführtes Ministerium organisiert das ganze im Hintergrund (das BMI unter Führung Herrn Schäubles, denn wer ist denn bitteschön Herrn Zierckes (BKA) Dienstherr?)
  • ein weiteres CDU geführtes Ministerium ergreift die Initiative bei der Durchsetzung der Sperren unter dem fadenscheinigen Vorwand der Bekämpfung dokumentierten Missbrauchs (Ursula von der Leyen im BMFSFJ)
  • ein drittes CDU geführtes Ministerium verschwendet mitten in einer Weltwirtschaftkrise Resourcen für die Ausarbeitung der Verträge und eines Gesetzesentwurfes (der Herr Guttenberg vom BMWi, dessen Frau ja auch, wenn auch vielleicht über den Umweg Frau von Weiler, so gut mit Frau von der Leyen und Herrn Ziercke bekannt ist)

Und die SPD nimmt jetzt die Last auf sich, das ganze mit durchzuboxen?

Die Bundestagswahl

Hat sie SPD-Spitze etwa sowas wie ein geheimes Projekt 18? So wie die FDP? Dann war die Europawahl wohl Projekt 21 .. die fehlenden 3% kann die SPD gerne auch im (dann nicht stattfindenden) Onlinewahlkampf verlieren (obwohl es bestimmt völlig reicht, wenn sie unter 20% kommt .. da fehlt sogar weniger, als die Piraten-Partei bei der Europawahl erreichen konnte)

Wem versucht die SPD sich anzubiedern? .. Den Wählern über 60? .. Die sind leider fest in der Hand der CDU, wie die Bundestagswahl 2005 (41% der CDU Wähler waren älter als 60 Jahre, über 46,8% Zustimmung in der Altersgruppe) und auch gerade wieder die Europawahl gezeigt haben[1].

Die SPD hat mit ihrer Wählerschaft dagegen eigentlichen in allen Altergruppen eine vergleichbare Zustimmungsquote. Sie hat also tatsächlich etwas zu verlieren. Nämlich UNS!

Es ist ja einzusehen, junge Menschen gehen eher nicht so gerne zur Wahl, sind also tendenziell sowieso unterrepräsentiert. Ok, das werden wir in diesem Jahr ändern!

Grüne, FDP und Die Linke haben klar Stellung zu Internetsperren bezogen. Die Piraten-Partei bringt sich zusätzlich mit der Diskussion für ein modernes, an die Gegebenheiten eines digitalen Zeitalters angepassts, Urheberrecht ein.

An Auswahl mangelt es also gerade überhaupt nicht.

Da stellt sich doch die Frage: Wer braucht eine SPD?

Da bin ich realistisch, wenn wir in der nächsten Wahlperiode eine Regierung haben wollen, die auch in unserem Sinne handelt, dann führt im Moment ehrlich gesagt kein Weg an der SPD vorbei, dies aber eben nicht wieder in einer großen Koalition.

Langfristig braucht die SPD aber viel mehr Profil. Sie verkrümmt sich gerade bis zur Unkenntlichkeit[3].

Ich habe auch ehrlich gesagt kein Problem, wenn die SPD die Sperren ähnlich elegant platzen lässt wie das Kinderschutzgesetz[2], welches ja auch von den Experten so scharf angegriffen wurde.

Da das vielleicht unrealistisch ist, reicht es ja, wenn sie deutlich macht, dass man sich jetzt unter diesem enormen Zeitdruck wohl kaum auf etwas sinnvolles verständigen kann.

Vielleicht hat die SPD ja Anfang Juli eine klarere Position .. Dann gibt es bestimmt auch schon die neue Polizeiliche Kriminalstatistik seitens des BKA. Die Zahlen zeigen dann sicherlich einen deutlichen Rückgang (ich erwarte 30 bis 40%) der Straftaten im Umkreis von StGB 184b.

Damit wären dann auch die letzten Gründe beerdigt, warum man dieses Gesetz jetzt so ganz dringend hätte machen müsste.

Gib Deiner Stimme ein GesichtWir sollten also jetzt die Gelegenheit nutzen, deutlich zu machen, dass „Sperren“ mit uns nicht zu machen ist. Wir leben zu großen Teilen noch in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Das soll kurzfristig wenigstens so bleiben und langfristig wieder deutlich besser werden!

Also: jetzt handeln! .. Ich z.B. habe keine Lust nach Karlsruhe zu pendeln!

viele liebe Grüße
Christian; MOGiS

PS: Man kann diesen Artikel wie immer auch weiterzwitschern:)

[1] (obwohl sich meines Erachtens die CDU da echt langsam mal fragen sollte, ob Sie will, dass Ihr in zwei Wahlperioden die ganzen Wähler wegsterben und Sie dann auch eine 20-25%-Partei wird, und ob Sie nicht lieber frühzeitig auch junge Wähler erreichen möchte)

[2] (auch initiativ vorangetrieben durch Frau von der Leyen, sie hat da jetzt sogar nochmals mit der „Bild“ nachgesetzt, ob die SPD sich auch da nochmal einwickeln lässt?)

[3] (und wundert sich dann, warum sich Steinmeiers Opel-Engagement nicht im Wählerwillen niederschlägt -> das ist uns Latte .. Wir sind doch kein Stimmvieh .. also ich wünsche mir ja Parteien und Politiker mit Profil!)

[4] (zum Thema Nichtigkeit von Verträgen wenden sie sich an den RA Ihres Vertrauens :)

[5] (hier war ich zu faul das halbe StGB und das Grundsatzurteil des BVerfG zur „Integrität informationtechnischer System“ zu zitieren)

[6] (weil sie dann Gesetz sind, und es dann eigentlich keiner Verträge mehr bedarf, Grundrechtseingriffe müssen aber vom Gesetzgeber detailiert spezifiziert werden und können z.B. nicht den Vertragsdetails mit der ausführenden Gewalt (dem BKA) überlassen werden)

Liebe SPD: die Frage ist nicht: "Wie?" sondern "Ob"!

Gib Deiner Stimme ein GesichtEs sah jetzt ja eine Weile so aus, als ob Die SPD eine eigene Position in der Debatte um Internet-Sperren herausarbeiten würde:

Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie wird überarbeitet:

Für die SPD-Bundestagsfraktion geht es dabei vor allem um die Frage der Verhältnismäßigkeit der Sperrmaßnahmen, also um eine Abwägung zwischen dem Schutz gegen kinderpornografische Darstellungen und den damit verbundenen Eingriffen in Grundrechte.

Dabei hat die Anhörung deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf noch zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen aufwirft, die wir nun im weiteren parlamentarischen Verfahren klären müssen.

Dies sind aus Sicht der SPD-Fraktion insbesondere die Forderung nach einer spezialgesetzlichen Regelung anstelle einer Änderung des Telemediengesetzes und die datenschutzrechtliche und verfahrensrechtliche Absicherung.

Hierzu gehören aus unserer Sicht die gerichtliche Kontrolle der BKA-Sperrliste sowie die Klärung der Problematik im Zusammenhang mit der Weitergabe der Daten an Strafverfolgungsbehörden. In diesen Punkten sind wir für Änderungen am Gesetzentwurf.

Für die SPD-Fraktion stellen wir in aller Deutlichkeit fest, dass wir – so wie im Übrigen alle Sachverständigen – eine Ausweitung der Internetsperren auf andere Straftatbestände ablehnen.

SPD geht bei Kinderpornografie-Bekämpfungsgesetz auf Internet-Community zu:

Neben weiteren Punkten haben wir innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion über wichtige Änderungsforderungen bereits Einigkeit erzielt:

  1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips:Das BKA soll bei Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten verpflichtet werden, zunächst die Host-Provider zu kontaktieren, damit die Seiten gelöscht werden. Erst wenn das erfolglos bleibt, soll die Seite auf die Sperrliste gesetzt werden dürfen.
  2. Richterliche Überprüfung:Betroffene Seiten-Anbieter und Host-Provider sollen eine Benachrichtigung und eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Aufnahme auf die Sperrliste erhalten. Im Fall des Widerspruchs soll eine richterliche Kontrolle stattfinden, sofern das BKA die Sperrung fortführen will.
  3. Datenschutz:Da das Gesetz der Prävention dient, sollen Daten, die bei der Sperrung und der einzurichtenden Stoppseite anfallen, nicht zum Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Seitens des BKA wurde in der Anhörung bestätigt, dass die anfallenden Daten nicht benötigt werden.
  4. Spezialgesetzliche Regelung:Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie beabsichtigt ist, nicht jedoch von anderen Inhalten, fordern wir ein Spezialgesetz statt der bislang vorgesehenen Regelung im Telemediengesetz. Dies würde auch der systematischen Klarheit dienen. Wir haben unsere Forderungen inzwischen an die Unionsfraktion herangetragen und werden in den weiteren Verhandlungen auf deren Umsetzung drängen.

Die SPD scheint aber mal wieder komplett umzufallen:

Politiker der großen Koalition diskutieren darüber, die Sperrung von Internetseiten auszuweiten. Bislang war nur von einer Blockade kinderpornografischer Inhalte die Rede.

Natürlich werden wir mittel- und längerfristig auch über andere kriminelle Vorgänge reden„, sagte der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz der Berliner Zeitung. „Es kann doch nicht sein, dass es im Internet eine Welt ohne Recht und Gesetz gibt.

Er könne sich vorstellen, auch Seiten mit verfassungsfeindlichen oder islamistischen Inhalten zu blocken.

Man beachte vor allem folgenden Zusatz:

Vertreter der Fraktionen von SPD und CDU/CSU verständigten sich am Freitag auf einer Sitzung darauf, dass Daten, die im Zusammenhang mit gesperrten Kinderporno-Seiten erhoben werden, nicht gespeichert oder zur Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Der entsprechende Passus im Gesetzentwurf soll gestrichen werden. Die vom Bundeskriminalamt erstellten Listen mit gesperrten Seiten sollen künftig von einem unabhängigen Kontrollgremium überwacht werden. Von der Leyen hatte diese Möglichkeit ins Spiel gebracht. Die Zusammensetzung des Gremiums ist noch unklar.

Subsidiaritätsprinzip? Spezialgesetz? Richtervorbehalt?

Liebe Genossen in der SPD,

seht Ihr nicht, wie die Diskussion (auch inhaltlich) langsam abgleitet? Merkt Ihr denn gar nicht, wie Ihr so langsam auf diese rutschigen Schräge mit dem Namen „Internetsperren gegen Kinderpornographie“ ausrutscht? Wird Euch nicht endlich klar, das hier wirklich die Büchse der Pandora geöffnet wird?

Macht Euch bitte eines klar: Die Sperrtechnik ist prinzipiell inhalteneutral – Wie wollt Ihr uns denn überhaupt glaubhaft versichern, dass einmal eingeschaltet, diese Sperren nicht auf andere Inhalte ausgeweitet werden können?

Deswegen Sei Euch hier nochmal ans Herz gelegt, über das Ob nachzudenken, denn in den Fängen des Wie habt Ihr Euch in den letzten Jahren wahrlich zu häufig verstrickt!

Christian Bahls; Vorstand MOGiS
MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren

PS: Man kann diese Artikel wie immer auch weiterzwitschern:)

Liebe SPD: die Frage ist nicht: „Wie?“ sondern „Ob“!

Gib Deiner Stimme ein GesichtEs sah jetzt ja eine Weile so aus, als ob Die SPD eine eigene Position in der Debatte um Internet-Sperren herausarbeiten würde:

Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie wird überarbeitet:

Für die SPD-Bundestagsfraktion geht es dabei vor allem um die Frage der Verhältnismäßigkeit der Sperrmaßnahmen, also um eine Abwägung zwischen dem Schutz gegen kinderpornografische Darstellungen und den damit verbundenen Eingriffen in Grundrechte.

Dabei hat die Anhörung deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf noch zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen aufwirft, die wir nun im weiteren parlamentarischen Verfahren klären müssen.

Dies sind aus Sicht der SPD-Fraktion insbesondere die Forderung nach einer spezialgesetzlichen Regelung anstelle einer Änderung des Telemediengesetzes und die datenschutzrechtliche und verfahrensrechtliche Absicherung.

Hierzu gehören aus unserer Sicht die gerichtliche Kontrolle der BKA-Sperrliste sowie die Klärung der Problematik im Zusammenhang mit der Weitergabe der Daten an Strafverfolgungsbehörden. In diesen Punkten sind wir für Änderungen am Gesetzentwurf.

Für die SPD-Fraktion stellen wir in aller Deutlichkeit fest, dass wir – so wie im Übrigen alle Sachverständigen – eine Ausweitung der Internetsperren auf andere Straftatbestände ablehnen.

SPD geht bei Kinderpornografie-Bekämpfungsgesetz auf Internet-Community zu:

Neben weiteren Punkten haben wir innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion über wichtige Änderungsforderungen bereits Einigkeit erzielt:

  1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips:Das BKA soll bei Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten verpflichtet werden, zunächst die Host-Provider zu kontaktieren, damit die Seiten gelöscht werden. Erst wenn das erfolglos bleibt, soll die Seite auf die Sperrliste gesetzt werden dürfen.
  2. Richterliche Überprüfung:Betroffene Seiten-Anbieter und Host-Provider sollen eine Benachrichtigung und eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Aufnahme auf die Sperrliste erhalten. Im Fall des Widerspruchs soll eine richterliche Kontrolle stattfinden, sofern das BKA die Sperrung fortführen will.
  3. Datenschutz:Da das Gesetz der Prävention dient, sollen Daten, die bei der Sperrung und der einzurichtenden Stoppseite anfallen, nicht zum Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Seitens des BKA wurde in der Anhörung bestätigt, dass die anfallenden Daten nicht benötigt werden.
  4. Spezialgesetzliche Regelung:Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie beabsichtigt ist, nicht jedoch von anderen Inhalten, fordern wir ein Spezialgesetz statt der bislang vorgesehenen Regelung im Telemediengesetz. Dies würde auch der systematischen Klarheit dienen. Wir haben unsere Forderungen inzwischen an die Unionsfraktion herangetragen und werden in den weiteren Verhandlungen auf deren Umsetzung drängen.

Die SPD scheint aber mal wieder komplett umzufallen:

Politiker der großen Koalition diskutieren darüber, die Sperrung von Internetseiten auszuweiten. Bislang war nur von einer Blockade kinderpornografischer Inhalte die Rede.

Natürlich werden wir mittel- und längerfristig auch über andere kriminelle Vorgänge reden„, sagte der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz der Berliner Zeitung. „Es kann doch nicht sein, dass es im Internet eine Welt ohne Recht und Gesetz gibt.

Er könne sich vorstellen, auch Seiten mit verfassungsfeindlichen oder islamistischen Inhalten zu blocken.

Man beachte vor allem folgenden Zusatz:

Vertreter der Fraktionen von SPD und CDU/CSU verständigten sich am Freitag auf einer Sitzung darauf, dass Daten, die im Zusammenhang mit gesperrten Kinderporno-Seiten erhoben werden, nicht gespeichert oder zur Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Der entsprechende Passus im Gesetzentwurf soll gestrichen werden. Die vom Bundeskriminalamt erstellten Listen mit gesperrten Seiten sollen künftig von einem unabhängigen Kontrollgremium überwacht werden. Von der Leyen hatte diese Möglichkeit ins Spiel gebracht. Die Zusammensetzung des Gremiums ist noch unklar.

Subsidiaritätsprinzip? Spezialgesetz? Richtervorbehalt?

Liebe Genossen in der SPD,

seht Ihr nicht, wie die Diskussion (auch inhaltlich) langsam abgleitet? Merkt Ihr denn gar nicht, wie Ihr so langsam auf diese rutschigen Schräge mit dem Namen „Internetsperren gegen Kinderpornographie“ ausrutscht? Wird Euch nicht endlich klar, das hier wirklich die Büchse der Pandora geöffnet wird?

Macht Euch bitte eines klar: Die Sperrtechnik ist prinzipiell inhalteneutral – Wie wollt Ihr uns denn überhaupt glaubhaft versichern, dass einmal eingeschaltet, diese Sperren nicht auf andere Inhalte ausgeweitet werden können?

Deswegen Sei Euch hier nochmal ans Herz gelegt, über das Ob nachzudenken, denn in den Fängen des Wie habt Ihr Euch in den letzten Jahren wahrlich zu häufig verstrickt!

Christian Bahls; Vorstand MOGiS
MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren

PS: Man kann diese Artikel wie immer auch weiterzwitschern:)

Grundgesetz lesen

Die offizielle Webseite von MOGiS e.V. ist http://mogis-verein.de/

MOGiS e.V. „Grundgesetz lesen“ => http://mogis-verein.de/2009/05/20/grundgesetz-lesen/

Hier geht es zu PetitionVersammlung „Grundgesetz lesen“ am 23. Mai

Der Verein MOGIS, MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren, ruft unter dem Motto „Handeln statt Wegschauen! Löschen statt Sperren!“ bundesweit zum „Grundgesetz lesen“ auf.

Wir fordern die sofortige Beendigung der Instrumentalisierung menschlichen Leids in der Debatte zur Durchsetzung einer Sperrinfrastruktur!

Weiterhin fordern wir eine Rückbesinnung staatlichen Handelns auf die im Grundgesetz niedergelegte freiheitlich demokratische Grundordnung! Diese Forderung richtet sich explizit an die gesetzgebenden Organe.

Um diesen Forderungen Kund zu tun, werden sich in vielen Städten Deutschlands besorgte Bürger zu sogenannten Flashmobs (eine moderne Form von Versammlung) zusammenfinden um dann gemeinsam öffentlich aus dem Grundgesetz vorzulesen und damit gegen die Einschränkung Ihrer Freiheitsrechte, zu denen auch der Schutz vor Willkür staatlichen Handelns gehört, zu demonstrieren.

Dieser Aufruf wird unterstützt von: Humanistische Union, FoeBuD, Chaos Computer Club und vielen anderen Organisationen.

Christian Bahls; Vorstand MOGIS
MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren

Bitte diesen Aufruf weiterverbreiten!

PS: Gerade auch in Hinblick auf die öffentliche Anhörung zum Thema Internetsperren am darauffolgenden Mittwoch dem 27. Mai ist öffentliche Präsens unseres Erachtens unabdingbar!

(Wenn Sie es noch nicht getan haben: zeichnen Sie die Petition mit! -> und auch dies kann man weitersagen:)

Handeln_statt_Wegschauen Loeschen_statt_Sperren

(Wir danken für das Design dieser Schilder .. Danke blue!)

Der ursprüngliche Aufruf:

Zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes und auch um vor der bevorstehenden öffentlichen Anhörung zu den Internetsperren am 27.Mai, ein deutliches Zeichen nach Berlin zu senden, findet am 23. Mai um 14:00 Uhr bundesweit der Flashmob „Grundgesetz lesen“ statt.

Achtung: der Flashmob in Berlin wird 13:00 Uhr auf dem Washingtonplatz angemeldet sein! Dort wird dann hoffentlich auch Funk & Presse anwesend sein. Dazu findet man hier den Hintergrund und hier eine ältere Umfrage zur Verfahrensweise.

Hauptveranstaltungsort ist Berlin. In Berlin ist am 23. Mai aber auch die Bundesversammlung zur Wahl des neuen Bundespräsidenten oder der neuen Bundespräsidentin. Im befriedeten Bezirk um den Reichstag wird eine Versammlung also nicht möglich sein.

Das „Grundgesetz lesenin Berlin findet deshalb auf dem Washingtonplatz südlich des neuen Berliner Hauptbahnhofes mit Blick auf den Regierungsbezirk (inklusive Bundeskanzleramt und Reichstag) statt.

Zum Download und Ausdrucken (Artikel 1-20 + Artikel 79) findet man das Grundgesetz hier und hier. Zudem bietet der Bundestag die Möglichkeit sich bis zu 3 kostenfreie Exemplare des Grundgesetzes nach Hause liefern zu lassen. (jetzt aber beeilen, Lieferzeit 7-10 Tage)

Der Flashmob selber soll nach der aktuellen Choreographie ungefähr 5 Minuten dauern. Danach wird in Berlin noch eine etwa halbstündige VersammlungGrundgesetz lesen stattfinden. Im Anschluss daran (oder auch schon davor) bieten sich die Festivitäten im Tiergarten für einen Besuch an. :)

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veranstaltet zudem in vielen anderen Städten Grundrechtefeste.

Christian; MOGIS

Gerade auch wegen der kleinen Ortsänderung in Berlin: weitersagen!

(Und natürlich, wenn noch nicht getan: zeichne die Petition mit! -> und auch dies weitersagen:)

PS: Wer sich einbringen möchte, kann dies auf obigen Wikiseiten tun (obwohl einige wegen Vandalismus, für nichtangemeldete Nutzer, vor Bearbeitung geschützt werden mussten). Die Vorschläge für eine Choreographie werden hier besprochen. Außerdem gibt es eine Mailing-Liste:60jahregrundgesetz bei Google Groups. Alternativ ist es auch möglich eine E-Mail an grundgesetzlesen (at) mogis-verein.de zu senden:)

Nägel mit Köpfen (Update!)

Versammlung „Grundgesetz lesen“ am 23. Mai

Der Verein MOGIS, MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren, ruft unter dem Motto „Handeln statt Wegschauen! Löschen statt Sperren!“ bundesweit zum „Grundgesetz lesen“ auf.
Wir sind der Meinung die Instrumentalisierung menschlichen Leids zur Durchsetzung einer Sperrinfrastruktur und den darausfolgenden Grundrechtseingriffen muss ein Ende haben!

Der ursprüngliche Aufruf

Zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes und auch um vor der bevorstehenden öffentlichen Anhörung zu den Internetsperren am 27.Mai, ein deutliches Zeichen nach Berlin zu senden, findet am 23. Mai um 14:00 Uhr bundesweit der Flashmob „Grundgesetz lesen“ statt.

Achtung: der Flashmob in Berlin wird 13:00 Uhr auf dem Washingtonplatz angemeldet sein! Dort wird dann hoffentlich auch Funk & Presse anwesend sein. Dazu findet man hier den Hintergrund und hier eine ältere Umfrage zur Verfahrensweise. (siehe auch das PPS:)

Hauptveranstaltungsort ist Berlin. In Berlin ist am 23. Mai aber auch die Bundesversammlung zur Wahl des neuen Bundespräsidenten oder der neuen Bundespräsidentin. Im befriedeten Bezirk um den Reichstag wird eine Versammlung also nicht möglich sein.

Das „Grundgesetz lesenin Berlin findet deshalb auf dem Washingtonplatz südlich des neuen Berliner Hauptbahnhofes mit Blick auf den Regierungsbezirk (inklusive Bundeskanzleramt und Reichstag) statt.

Zum Download und Ausdrucken (Artikel 1-20 + Artikel 79) findet man das Grundgesetz hier und hier. Zudem bietet der Bundestag die Möglichkeit sich bis zu 3 kostenfreie Exemplare des Grundgesetzes nach Hause liefern zu lassen. (jetzt aber beeilen, Lieferzeit 7-10 Tage)

Der Flashmob selber soll nach der aktuellen Choreographie ungefähr 5 Minuten dauern. Danach wird in Berlin noch eine etwa halbstündige VersammlungGrundgesetz lesen stattfinden. Im Anschluss daran (oder auch schon davor) bieten sich die Festivitäten im Tiergarten für einen Besuch an. :)

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veranstaltet zudem in vielen anderen Städten Grundrechtefeste.

Christian; MOGIS

Gerade auch wegen der kleinen Ortsänderung in Berlin: weitersagen!

(Und natürlich, wenn noch nicht getan: zeichne die Petition mit! -> und auch dies weitersagen:)

PS: Wer sich einbringen möchte, kann dies auf obigen Wikiseiten tun (obwohl einige wegen Vandalismus, für nichtangemeldete Nutzer, vor Bearbeitung geschützt werden mussten). Die Vorschläge für eine Choreographie werden hier besprochen. Außerdem gibt es eine Mailing-Liste:60jahregrundgesetz bei Google Groups. Alternativ ist es auch möglich eine E-Mail an grundgesetzlesen (at) mogis-verein.de zu senden:)

PPS:Am 23.5. ist ja wie schon erwähnt die Bundesversammlung .. inzwischen ist bekannt, dass die Verkündigung der Ergebnisse aus dem ersten Wahlgang so ziehmlich genau 14:00 Uhr stattfinden wird ..
Wenn man auf ein entsprechendes Presseecho nicht völlig verzichten möchte, wäre es günstiger den Termin für’s „Grundgesetz lesen“ zumindestens in Berlin um eine Stunde vorzuziehen, auf 13:00 oder 12:30.
Wenn man diese Terminänderung auf Berlin beschränkt .. dann wäre es so, als wenn Berlin schon mal die Generalprobe macht für den Rest Deutschlands macht :) ..
(siehe bitte auch Diskussion:Uhrzeit
)

Abschaffung der Unschuldsvermutung

In der gestrigen Kabinettssitzung wurde die Gesetzesinitiative zur „Zugangserschwernis“ für kinderpornografische Webseiten verabschiedet. Dabei werden eine Unzahl an Gesetzen gebrochen und die Verfassung zu weiten Teilen außer Kraft gesetzt. Besonders gut zeigt dies folgende Aussage von unserer Justiziministerin Brigitte Zypries:

Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.

Da bedeutet im wesentlichen, dass man als Computernutzer noch nach 6 Monaten nachweisen können sollte, warum und mit welcher Intention man auf einer Webseite unterwegs war, wenn man ein Stopp-Schild zu sehen bekommen hat. Zum Thema Schere im Kopf gibt es hier noch mehr Information.

Wir danken Sven Krohlas für seinen Blog-Eintrag: „kreativer Umgang mit der Internetzensur„, der uns auf dieses Detail aufmerksam gemacht hat.

Ein kleiner Exkurs in Sachen Staatsrecht (v9)

Oder auch: Liebe Bundesregierung: 6, Setzen!

Nun zu einem Leyenhaften Vortrag:

Grundsätzliches

Im Grundgesetz gibt es Grundrechte mit unterschiedlichen Beschränkungsmöglichkeiten:

  • Grundrechte mit einfachem Gesetzesvorbehalt
    Eingriffe nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zulässig. An das eingreifende Gesetz werden keine besonderen Anforderungen gestellt. (Artikel 10 Absatz 2 1 Grundgesetz)
  • Grundrechte mit qualifiziertem Gesetzesvorbehalt
    Eingriffe nur durch oder aufgrund eines Gesetzes, stellt aber gesonderte Anforderungen an das einschränkende Gesetz (Artikel 5 Absatz 3 1 Grundgesetz; Kunst, Lehre und Forschung sind frei)
  • Grundrecht ohne Gesetzesvorbehalt
    Das Grundgesetz sieht gar keine Eingriffe durch oder aufgrund eines Gesetzes vor. Aber: werden beschränkt durch kollidierendes Verfassungsrecht (das m.E. dürfte auf Artikel 19 Absatz 3 zutreffen)

Dabei muss immer eine Verhältnismäßigkeit geprüft werden:

  1. Das Gesetz braucht einen klar definierten legitimen Zweck
  2. Das Mittel muss geeignet/erfolversprechend sein. Definition: Das Mittel ist geeignet, wenn der mit ihm verfolgte Zweck überhaupt erreicht werden kann.
  3. Das Mittel muss erforderlich/notwendig sein. Definition: das Mittel ist nur dann erforderlich, wenn es keine mildere Maßnahme gibt.
  4. Das Mittel muss angemessen/verhältnismäßig sein. Definition: das Mittel ist angemessen, wenn der beabsichtigte Zweck (Erfolg) nicht außer Verhältnis zur Schwere des Eingriffs steht.

Erster Versuch einer Analyse

Fangen wir mit dem Zweck an: Weil, einen klar definierten und legitimen Zweck brauchen wir ja noch .. Hmmm .. Bekämpfung von Kinderpornographie? .. Vielleicht ein wenig zu unkonkret ..

Achja .. es geht ja vorgeblich um die Bekämpfung von sexuellem Missbrauch an Kindern also:

  1. Zweck: Schutz der sexuellen Selbstbestimmung der Kinder
  2. Geeignetheit/Erfolg: DNS-Umleitungen verhindern das Kinder missbraucht werden .. Hmmm .. Sehr fraglich .. wer weiss wie viele Kinder missbraucht werden, ohne dass jemand ein Video davon anfertig, auch wird ja nicht beim Täter sondern beim Konsumenten zugegriffen -> ungeeignet (Die Regierung sagt auch selber, dass „die Vorschrift auf eine Handlungspflicht ausgerichtet ist, nicht auf einen Erfolg“) (Das muss man sich mal reinziehen, damit kommt man heute in Deutschland durch!)
  3. Erforderlichkeit/Notwendigkeit: Es gibt keine mildere Maßnahme, die den selben Zweck erreicht .. Naja .. ziehmlich offensichtlich .. man bekämpft den Missbrauch und das Material an der Quelle .. das würde sogar helfen, wenn der Zweck des Gesetzes wäre: „Verringerung der Verbreitung von kinderpornographischen Material“ -> nicht erforderlich
  4. Angemessenheit/Verhältnismäßigkeit: Die Eingriffe in Artikel 5(Meinungsfreiheit{Einen Link setzen, damit im Bezug auf den Kontext des Links eine Meinung äußern} Rezipientenfreiheit{Einem Link folgen, sich frei informieren}), Artikel 10 Absatz 1(Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses{Eine Kommunikation fand statt}), Artikel 19 Absatz 4(Rechtsweggarantie{Das BKA in seiner göttlichen Dreifaltigkeit .. ähm Dreieinigkeit}) sowie Artikel 19 Absatz 1 (einschränkendes Gesetz muss Artikel nennen{bisher ist im Entwurf nur Artikel 10 genannt}) sind verhältnismäßig .. Naja .. vielleicht gerade noch so ..

Aber es geht ja um „Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen„. Also:

Zweiter Versuch einer Analyse

  1. Zweck: Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen .. Die Bekämpfung als Zweck? .. Das Handeln selbst als Ziel? .. Ist also der Weg das Ziel? .. Sind das neuerdings alles Buddhisten in der Regierung? .. Wie soll denn eine Erfolgskontrolle aussehen? .. Noch mehr Fallzahlen? .. Erfolg also durch erhöhte Fallzahlen? .. Im Gegensatz zu verringerten Fallzahlen als Erfolg, wenn das Ziel z.B. die „Veringerung der Verbreitung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ wäre!
  2. Geeignetheit/Erfolg: DNS-Umleitungen verhindern Verbreitung von Kinderpornographie .. Hmmm .. Sehr fraglich .. Man kann ja doch recht schnell einen alternativen Nameserver einrichten .. Ach Ja .. wegen des Nichterfolgs kann man natürlich dann später ein wenig an einer Verschärfung drehen: ist auch schon mal angekündigt: Den Diensteanbietern bleibt es “unbenommen, sich für eine andere Sperrtechnik mit größerer Eingriffstiefe zu entscheiden” -> ungeeignet (Die Regierung sagt ja zudem auch selbst, dass „die Vorschrift auf eine Handlungspflicht ausgerichtet ist, nicht auf einen Erfolg“) (Das muss man sich mal reinziehen, damit kann man in Deutschland heute regieren!)
  3. Erforderlichkeit/Notwendigkeit: Es gibt keine mildere Maßnahme, die den selben Zweck erreicht .. Naja .. ziehmlich offensichtlich .. man bekämpft den Missbrauch und das Material an der Quelle .. dann bekommt man vielleicht so gar ein paar richtige Verbrecher zu fassen .. und kann die Kinder aus diesen Verhältnissen holen -> nicht erforderlich
  4. Angemessenheit/Verhältnismäßigkeit: Die Eingriffe in Artikel 5(Meinungsfreiheit{Einen Link setzen, damit im Bezug auf den Kontext des Links eine Meinung äußern} Rezipientenfreiheit{Einem Link folgen, sich frei informieren}), Artikel 10 Absatz 1(Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses{Eine Kommunikation fand statt}), Artikel 19 Absatz 4(Rechtsweggarantie{Das BKA in seiner göttlichen Dreifaltigkeit .. ähm Dreieinigkeit}) sowie Artikel 19 Absatz 1 (einschränkendes Gesetz muss Artikel nennen{bisher ist im Entwurf nur Artikel 10 genannt}) sind verhältnismäßig .. Ohne viele weiter Worte!

Ach, was solls, da muss ich der Bundesregierung doch einfach mal Recht geben, was soll denn der ganze Scheiß mit dem Grundgesetz, das wurde doch eh nur für diese Grundrechtswahrer erfunden, die ständig nach Karlsruhe pendeln wollen, sind doch wirklich alles Karlsruhetouristen diese Reichsbedenkenträger.

Ein Fazit

Für so ein ungeeignetes Gesetz welches weder erforderlich ist, noch einen klar definierten Zweck hat, da kann man doch nicht auf ein paar popelige Grundrechte Rücksicht nehmen.

Bei zu vielen Entscheidungsträgern in diesem Land scheint beim Thema Kindesmissbrauch der Verstand auszusetzen. Das Thema braucht keinen blinden Aktionismus. Dazu ist es viel zu sensibel.

viele Grüße

Christian Bahls; Vorstand MOGIS

MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren

Offener Brief an Frau Ministerin von der Leyen (ein Manifest) V2

Die offizielle Webseite von MOGiS e.V. ist http://mogis-verein.de/

(Wenn ich im Folgenden „Wir“ schreibe, dann meine ich nicht nur MOGIS, sondern schließe damit auch generell diejenigen ein, die Bedenken an den aktuell diskutierten Plänen haben (schließe also die 10.000 Besucher der letzten Woche mit ein))

Liebe Frau Ministerin von der Leyen,

Sie haben am Freitag auf der Pressekonferenz im Bundespresseamt von den Beschwernissen durch einen organisierten Widerstand gesprochen.

Dazu möchte Ich Ihnen nur eins antworten: Wir sind noch gar kein organisierter Widerstand!

Das, was sie jetzt schon als organisierten Widerstand wahrnehmen, sind in Wirklichkeit bisher die Bedenken einer Menge besorgter Bürger und Bürgerinnen, die relativ unabhängig voneinander ihre Zweifel äußern; es sind genau jene Bedenken über die Sie gerade so leichtfertig hinwegzugehen belieben!

Die Politik darf aber nicht aufhören sich zu erklären. Wenn Politik aufhört sich im Dialog zu legitimieren, dann untergräbt sie die Basis des demokratischen Rechtsstaats. Auf diese Art und Weise wird langfristig der Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährdet!

Diese „Basta-Politik“, dieses „über die Köpfe der Bürger und Bürgerinnen hinweg regieren“, war schon unter der Regierung Gerhard Schröders schwer zu ertragen!

Wir sind doch keine kleinen Kinder! Jeder Bürger, jede Bürgerin hat seine oder ihre spezifischen Expertisen, die können sie doch nicht so einfach ignorieren. Die Politik schneidet sich so vom Wissen der Bevölkerung ab. Synergieeffekte, wie sie in gleichberechtigter Kooperation entstehen, werden so behindert.

Im WorldWideWeb entsteht seit mindestens einem Jahrzehnt so etwas wie ein globales Bewusstsein. Diesem würden Sie mit der Umsetzung Ihrer Pläne einen schweren Einschnitt verpassen!

Die Politik zeigt sich besorgt über die Politikverdrossenheit des deutschen Volkes, ignoriert aber die direkt unter ihren Augen entstehende Kultur des Betreibens von Weblogs, kurz Blogs. Da entsteht gerade eine neue demokratische Kultur!

Diese Web-Tagebücher leben geradezu von ihrer Vernetzung, deswegen müssen Blogger sich trauen können Verweise, so genannte Links, auf andere Inhalte, zu setzen und auch zu empfangen.

Viele Angebote zeigen ihre volle Entfaltung erst, wenn sie durch Links in ein größeres Netz aus anderen, ergänzenden, Information eingebunden sind. Gerade die gefühlte Gefahr beim Anbieten eines Links hat aber, auch durch die unsachlichen Diskussion der letzten Jahre, erheblich erhöht!

Mit den DNS-Umleitungen wird jetzt sogar das Klicken eines Links zu einer gefühlten Bedrohung: „Wie viele Stopp-Seiten darf ich diesen Monat wohl noch sehen, bevor mich das BKA abholt?“.Zudem man auch nicht vorher wissen kann, wohin ein Link, dem man folgt, führt. Das erzeugt Angst. Da entsteht eine Schere im Kopf: „Tu ich das jetzt und informiere mich was dort für Inhalte sind, oder mache ich das lieber nicht?“

Das ist es, was wir als Einschränkung empfinden. Wir kommunizieren dort. Viele Menschen verbringen einen großen Teil ihres sozialen Lebens im Internet.

Gerade für Missbrauchsbetroffene ist es nämlich häufig hilfreich, anonym und ohne Angst bloßgestellt zu werden, relativ frei über den erlittenen Missbrauch reden zu können. Es hilft!

Sie nehmen auch uns, den Missbrauchsbetroffenen, das Gefühl der Sicherheit im Netz. Sie geben uns das Gefühl etwas Verbotenes zu tun, wenn wir anonym im Internet unterwegs sein wollen. Denn auch dafür müssten wir Ihre Zugangserschwerungen umgehen!

Sollen wir nun also diese Pest aus Scham, Ärger und Wut für immer in uns behalten? Wo sollen denn die ganzen Therapeuten herkommen um uns sonst zu begleiten?

Wer traut sich denn schon, frei über Missbrauch zu reden oder seine Sorgen in sein elektronisches Tagebuch zu schreiben, wenn er dabei überwacht werden könnte?

Das die Hintergründe, warum Wir für Meinungs- und Rezipientenfreiheit, für das Fernmeldegeheimis und, unserer eigenen Ohnmacht bewusst, für die Rechtsweggarantie kämpfen!

Das sind die Gründe, warum wir diese Manipulation am Domain-Name-System verurteilen,warum wir eine Vorratsdatenspeicherung ablehnen, warum uns das neue BKA Gesetz solche Angst macht.

Ganz allgemein geht es uns um die Wiederherstellung einer Rechtsstaatlichkeit, welche sich durch Anerkennung von Grundrechten, der Verhältnismäßigkeit bei ihrer Einschränkung und einer funktionierende Gewaltenteilung auszeichnet!

Diese Bedenken belieben Sie ja gerade in der aktuellen Diskussion so beiläufig beiseite zu wischen. Auch gerade indem Sie mit dem Leid der (auch potentiellen) Opfer Stimmung machen!

Ich kann verstehen, dass Sie das WWW nicht als dynamisch wahrnehmen. Ich kann verstehen, dass für Sie das WWW ein Presseerzeugnis ist, schließlich werden Sie in Ihrer Funktion viele Webseiten überhaupt nur ausgedruckt zu sehen bekommen.

Aber Ich möchte Sie wirklich darum bitten, sich, vielleicht auch gerade von Ihren Kindern, ein paar neue Webangebote vorführen lassen.

Lassen Sie sich bitte zeigen, wie junge Menschen Inhalte tauschen, sie neu zusammenstellen, mit manchmal überraschenden Effekten.

Das Internet ist kein großer Pornotauschring. Stattdessen können Sie im Internet vielen Leuten bei der Kreation wunderbarer Inhalte zuschauen!

In jeder Stadt gibt es schmutzige Ecken, dort wäre es dann angemessen, die Polizei etwas häufiger vorbeizuschicken.

Aber was Sie gerade in Deutschland umsetzen entspricht eher dem Szenario: ein Polizist pro Bürger, dies im wörtlichen Sinne, wegen der Möglichkeiten moderner Technik, aber auch gerade wegen der Zensur im Kopf „Mach ich das jetzt, oder lieber doch nicht?“

Eine Art „Große Mauer“, das ist es, was sich manche Politiker unter „Kontrolle des Internet“ vorstellen. Und diese Politiker sagen das sogar öffentlich. Sie lassen es sogar verschriftlichen!

Diese Leute sitzen auch und gerade in Ihrer Partei! Es ist auch Ihre Koalition der Willigen!

Wäre es nicht anstatt dieser unglaublich gefährlichen Symbolpolitik angebracht:

  • Den Opfern echte Hilfe anzubieten?
  • die Dunkelziffer bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu verringern?
  • Die Täter zu verfolgen, anstatt nur der von ihnen verbreiteten Inhalte?
  • Den Pädophilen, die unter Ihren Neigungen leiden, durch Therapie helfen keine Täter zu werden?
  • Kinder stark zu machen, sodass sie gar nicht die Schwachstellen haben, die Täter benutzen um sich Ihnen zu nähern?

Treten Sie bitte wieder mit Ihren Kritikern in einen konstruktiven Kontakt!

In diesem Sinne verbleibe ich,

mit freundlichen Grüßen

Ihr Christian Bahls

(PS: Ich möchte Sie wirklich eindringlich bitten, mal auf baidu.cn zu gehen, der großen chinesischen Suchmaschine. Suchen Sie dort bitte mal erst nach was völlig unverfänglichem, wie zum Bespiel: „guandong“ und dann mal testweise nach „falun gong“. Oder lassen Sie suchen, wie auch immer. Ich möchte es hier nur mal ganz kurz zusammenfassen: es ist nicht Ihr Internet, das da kaputt ist!)

(Das ist mir am Freitag so richtig klar geworden: Wir müssen die Leute erreichen, die kein oder nur eingeschränkt Internet benutzen. Das heißt entweder wir (wobei ich alle Internetbürger miteinschließen möchte) schaffen es um 20:00 Uhr zu den Abendnachrichten in’s Fernsehen .. oder Wir bringen eben eine Art Manifest in die Zeitung .. das zweite ist realistischer denke ich. Wer also dieses Ziel teilt: Abstimmen, Verlinken und Weitersagen :) )

(Alternativplan: jeder der möchte kann diese Seite wenigstens 2-3 mal ausdrucken und Freunden ohne E-Mail-Adresse einfach so zum Lesen geben .. alle anderen habt Ihr ja hoffentlich schon per E-Mail hierher: http://mogis-verein.de/ein-offener-brief/ verwiesen :) .. Wenn diese Bekannte Abgeordnete des Bundestages sind -> Um so besser)

(Wer dazu beitragen kann, dass der Druck passiert, schickt bitte eine E-Mail an Uns :) .. Ein Betreff in der Art: „Hilfe zum Brief“ macht Uns die Arbeit leichter :)

In welchem Land wollen Wir leben?

Die offizielle Webseite von MOGiS e.V. ist http://mogis-verein.de/
Die Sache mit der Wikileaks Domain hat sich jetzt ja auf äußerst unschöne Art und Weise aufgelöst, inwiefern dieser Artikel noch Belang für die laufende Diskussion hat, mag der geneigte Leser bei der Lektüre entscheiden.

Ja, da hat es jetzt doch über die Feiertage (Donnerstag, 2009-04-09T20:45:24 +0200) die deutsche Domain wikileaks.de erwischt. DENIC, der Betreiber der Toplevel-Domain „.de“, hat, aus bisher nicht näher genannten Gründen, den Eintrag wikileaks.de auf eine Transferseite umgeleitet. (scusi berichtet)

(Update: Der Provider hat wohl kalte Füße bekommen und die Verwaltung der Domain aufgeben, wodurch sie bei DENIC in das Transit-Verfahren gelangte)

Der Inhaber der deutschen Domain wikileaks.de ist Theodor Reppe, der ja letztens unter fadenscheiniger Begründung auch so „nett“ Besuch von der Staatsanwaltschaft hatte.

Zur Begründung gab die sächsische Polizei damals, laut der Dokumentation auf Wikileaks, ein Verfahren wegen der „Verbreitung pornographischer Schriften“ und das „Auffinden von Beweismitteln“ in diesem Verfahren an. (wobei wohl auch versucht wurde Herrn Reppe zur Herausgabe der Passwörter für den Server zu nötigen)

Na gut, da hat also die deutsche Exekutive wahrscheinlich mal Ihre Muskeln spielen lassen und DENIC/den Provider ermutigt einen Vertragsbruch zu begehen. (Wir wissen nämlich nicht wie man das sonst nennt,  wenn jemand seinen vertraglichen Pflichten [Bereitstellung der Domain „wikileaks“ unter der ccTLD „.de“, Weiterleitung auf die entsprechenden Nameserver], zudem noch ohne Angaben von Gründen, nicht mehr nachkommt.)

(Die hier vorher zitierte Transfer– und Kontaktseite des DENIC haben wir entfernt)

Vielleicht wollen sich ja ein paar von Euch mal mit dem Legal Department von DENIC Ihres Providers kurzschließen, und sich hinsichtlich der Zuverlässigkeit  der Bereitstellung Ihrer eigenen (deutschen) Domains versichern lassen. (kleiner Tip, die „4“ wählen, wenn man durchgekomment ist)

Naja, wikileaks ist solange über die folgenden Domains erreichbar: wikileaks.org, wikileaks.com, wikileaks.org.uk, wikileaks.se, wikileaks.fi, wikileaks.nl, wikileaks.pl, wikileaks.to, wikileaks.eu, oder über tor. (einfach mal direkt bei scusi geklaut :))

Für dejenigen, die sich wundern, was Wikileaks ist, dort findet man „ge-leak-te“ Dokumente, wie:

  • die Standard Operating Procedure für das Camp Delta in Guantanamo,
  • der geheime Entwurf für das  ACTA Handelsabkommen (Freiheitsstrafen für das Abfilmen von Kinovorstellungen und ähnlichem),
  • eine Dokumentation darüber, wie der BND den Focus infiltrierte.

Im Moment können wir nur mutmaßen, was die Beweggründe der aktuellen Aktion waren. Es mag sich wieder um die Verbreitung dieser pornographischen Schriften handeln. Führende Kandidaten wären wohl folgende, dankenswerterweise noch über das Internet in Deutschland zur Verfügung stehende Dokumente:

Die Frage, die sich uns bei dieser ganzen Aktion stellt ist folgende:

In welchem Land wollen wir eigentlich Leben?

Da möchten Wir doch auf ein paar rechtsstaatliche Errungenschaften der parlamentarischen Demokratie hinweisen:

  • Das Recht (und die Möglichkeit) der freien Meinungsäußerung
  • Das Recht sich aus öffentlich zugänglichen Quellen zu informieren (zur Definition von öffentlich zugänglich, siehe 1 BvR 46/65 vom 03.10.1969)
  • Das Recht auf ein ordentliches Verfahren. (Wieweit ist es denn jetzt schon gekommen, dass man ohne Gerichtsbeschluss Domains abschalten kann?)

Gerade in Hinsicht auf die kommenden Sperren (dann muss eben nichtmal mehr ein Registrar wie oder DENIC bemüht werden) sollte uns ein solches Verhalten alarmieren.

Wen der sarkastische Unterton dieses Eintrags wundert, der mag sich ja vielleicht vorstellen, wieviel Wut ein solches Verhalten in Uns erzeugt.

viele Grüße

Christian; Vorstand MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren