Die unsägliche Argumentation einer Frau von der Leyen

Die offizielle Webseite von MOGiS e.V. ist http://mogis-verein.de/
Name

Frau von der Leyen hat einen Vortrag in Sulzbach gehalten.

Bei dieser Gelegenheit ist sie unter anderem auf das Thema Kinderpornographie eingegangen. Sie griff dabei wieder auf die Art demagogischer Rhetorik zurück, die viele Netizens an Ihr so sehr zu „schätzen“ gelernt haben.

Sie hat bei dieser Gelegenheit auch, wie schon häufiger, offensichtlich falsche Zahlen und Fakten an ihr Publikum gebracht.

Ich möchte im folgenden auf zwei Dinge eingehen

Die Alterstruktur

Frau von der Leyen sagt:

30% der Kinder sind jünger als drei Jahre.

Dazu die IWF-Studie des Jahres 2007, die hier falsch zitiert wurde:

10% of the children in images assessed by IWF appear to be under 2; 33% 3 – 6; 80% under 10″

Es waren also geschätzte 33% zwischen 3 und 6 Jahren[1].

Die IWF hat anscheinend Ihre Methode geändert, denn in der Studie des Jahres 2008 waren es dann nur noch 4% die jünger als 3 Jahre geschätzt wurden.

Ich mag in dieser Hinsicht der Frau von der Leyen aber keine Unwissenheit mehr unterstellen. Auf der Rio-Nachfolgekonferenz am 30.6. in Berlin hatte ich eine kurze Unterhaltung mit Ihrem Staatsekretär Herrn Hoofe und hatte danach den Eindruck, dass er einen ziemlich guten Überblick über die Zahlen hat – diese aber eben lieber „geeignet“ zitiert um damit Politik zu machen.

In diesem Zusammenhang muss ich auch zugeben, dass ich verstehe, warum das Familienministerium und Frau von der Leyen so tun, als ob es MOGiS nicht gäbe. Würden sie mit uns öffentlich reden, würde das unsere Bekanntheit deutlich steigern. Natürlich sät die Existens eines Vereins wie MOGiS aber bei vielen Menschen Zweifel, die das Ministerium und Frau von der Leyen aber sicherlich lieber vermeiden wollen.

Die Inhalte

Frau von der Leyen sagte weiterhin:

Wenn ich von Kinderpornografie im Internet spreche, spreche ich nicht davon, dass nackte Kinder posieren. Das ist schlimm genug. Ich spreche davon, dass Kinder vor laufender Kamera vergewaltigt werden.

Auch hier möchte ich wiedersprechen. Wenn ich eines von der Rio-Nachfolgekonferenz in Berlin mitgenommen habe, dann folgendes:

Gesperrt werden sollen vor allem Inhalte, denen man anders nicht beikommen kann. Damit meine ich nicht die Inhalte, die angeblich in irgendwelchen (noch zu benennenden) failed states liegen, sondern Inhalte die thematisch in einem Graubereich liegen.

Der Paragraph 184b im Strafgesetzbuch sagt:

pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften)

Dazu gehören zum Beispiel auch fiktive Darstellung in Form von Comics/Mangas, die in den USA und auch Japan teilweise unter die Kunst- und Meinungsfreiheit fallen.

Dazu gehören aber nach Ansicht einiger Gruppierungen eben gerade auch die Posenphotos von denen Frau von der Leyen im obigen Zitat spricht.

Diese Posenphotos sind aber laut BGH Urteil vom 2. Februar 2006 keine Kinderpornographie, da sie nicht den Missbrauch eines Kindes zum Inhalt haben [2]. Sie können also selbst in Deutschland nicht strafrechtlich verfolgt werden. Man bekommt sie auf diesem Wege also nicht aus dem Netz.

An diesem Punkt setzen die geplanten (und bald umgesetzten) Sperren an. Es geht gar nicht um die Verfolgung der Missbrauchsdokumentation. Das würde voraussichtlich ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen, bei dem am Ende eventuell die Unschuld des Beklagten festgestellt wird. Das will man aber aus offensichtlichen Gründen eben nicht.

Deswegen gibt es m.E. auch auf Seiten der Sperrbefürworter eine solche Angst vor einem echten Richtervorbehalt. Das würde ja bedeuten, dass ein Richter eventuell feststellt, dass diese Inhalte nicht gesperrt werden dürfen.

Mit den Sperren wird jetzt ein System der Halblegalität umgesetzt. Damit wird am Rechtsstaat vorbei eine bestimmte Vorstellung von Sicherheit und Ordnung durchgesetzt.

In Finnland zeigt der Fall Matti Nikki welche Auswüchse das haben kann: Matti Nikki ist dort als Zensurgegner gesperrt, weil er die Sperrlisten auf seiner Webseite veröffentlicht hat. Er ist daraufhin zur Polizei gegangen, und hat gemeint, wenn Sie denn schon sperren, dann mögen Sie ihn doch bitte auch wegen der Verbreitung von Kinderpornographie anzeigen/anklagen. Darauf hat die Polizei aus offensichtlichen Gründen verzichtet. Matti Nikki wird aber noch immer in Finnland gesperrt

Hier wird also die Möglichkeit geschaffen den Zugang zu Inhalten zu erschweren, zu deren Verfolgung man sich (zum Teil zu Recht wie im Fall Matti Nikki) außer Stande sieht.

PS: Bitte weitersagen.

Fußnoten:
[1] Ich möchte hier aber der, durch Frau von der Leyen, zitierten Frau von Weiler zugute halten, dass der Bindestrich „-“ im Browser wirklich nicht korrekt dargestellt wird (Fehler beim Umkodieren aus Word?).

[2] darüber könnte man leidlich streiten, der Missbrauch mag nicht zum Inhalt gemacht worden sein, dass gezielte Anfertigung solcher Bilder für die Entwicklung des Kindes aber wahrscheinlich nicht so gut ist, sollte auf der Hand liegen.

16 Antworten zu “Die unsägliche Argumentation einer Frau von der Leyen

  1. Pingback: ZachSeinBlog

  2. Pingback: willkommen in der DCR! « gogo, gaga, trallafitti

  3. Ich möchte erwähnen, dass es sich bei den angesprochenen Zeichnungen, die in Japan geschützt sind, wohl um Lolicon handelt. Dieses stellt mE aber keine Kinderpornografie dar, denn daran ist überhaupt kein Kind beteiligt, sie haben also erstrecht nicht den Missbrauch eines Kindes zum Gegenstand.
    Wer einmal einen echten Menschen mit einer Manga- bzw. Hentaifigur verglichen hat, wird auch kaum zu dem Schluss kommen, dass es sich um ein wirklichkeitsnahes Geschehen handelt.

    Die Sperrung solcher Seiten, ebenso wie die anderer Halblegaler Seiten ist verfassungswidrig, selbst wenn die Sperrung illegaler Seiten konform wäre. Das nennt man Rechtsstaatsprinzip.

    Nebenbei könnte das nackte Posieren auch Missbrauch darstellen, es lässt sich nur ohne weiteres nicht nachweisen wie die Bilder entstanden sind. Wenn aber ein Kind genötigt wird sich nackt fotografieren zu lassen, wäre das natürlich auch Missbrauch.

    • Die Definition sexuellen Missbrauchs nach StGB ist wie folgt gefasst:
      „(1) .. sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt ..“
      „(2) .. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.“

      Das ist genau der Kern des BGH Urteils, kurz: die Handlungen zu denen die Kinder bestimmt wurden, waren nicht an sich oder anderen vorgenommen.

      Um nochmal darauf zurück zukommen:
      Fiktive Darstellungen sind auch strafbewehrt ..

      Kinderpornographische Schriften laut StGB sind pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben , also auch Texte, Fotos, Filme, Bilder, Comics, Anime ..

      Von Pornographie spricht man im Strafrecht, wenn der Zweck einer Darstellung mit sexuellem Inhalt überwiegend der sexuellen Reizung dienen soll, eine inhaltliche Darstellung nicht bezweckt ist oder der sexuelle Inhalt vergröbert, verzerrt oder anreisserisch wiedergegeben wird. (http://www.lexexakt.de/glossar/pornographie.php )

      dies auch bei §184c StGB (aka Jugendpornographie)
      Jugendpornographische Schriften sind pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben.

      Das ist der Punkt an dem die Diskussion um die Jugendanscheinspornographie ansetzt.
      Für Japan wären das in diesem Fall die gezeichneten/animierten Schulmädchen ..

      Solche Inhalte werden sicherlich auch gleich gesperrt.
      (wie soll man sonst über mehr als zwei Dutzend Einträge hinauskommen?)

      Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Mitglied des Kontrollgremiums einen solchen Missbrauch der Liste öffentlich machen wird.

      Wie gesagt, eine Unterhaltung mit den Protagonisten kann sehr erhellend sein.

      viele liebe Grüße
      Christian Bahls

  4. Als Verteidiger des Loliconsbesitzers würde ich sagen, dass es sich eben nicht um Kinder, sondern um sogenannte Lolicons handelt, also gezeichnete Figuren mit übergroßen Augen, unnatürlichen Haarfarben, ohne Nase und evtl. mit Dämonen oder Engelsflügeln. Da kann das eigentlich nicht mehr greifen. Aber genug der rechtlichen Streiterei.

    Jedenfalls begrüße ich die Arbeit des Vereins sowohl was die Internetsperren betrifft, als auch, was den Kinderschutz betrifft. Weiter so!

  5. Pingback: düt un dat – 19.08.2009 « blogwürdig

  6. Pingback: Die Demagogie der Zensursula « Netzfreiheit.de

  7. internetausdrucker

    Es gibt noch mehr solchen Stoff auf Video, siehe hier: http://www.youtube.com/watch?v=nYkf9l2uWUo

    via
    http://www.stefan-niggemeier.de/blog/demagogie-und-journalismus/#comment-104231

    Einfach nur gruselig, diese Frau. Wirklich abartig.

  8. Pingback: Landesgeschehen » Von der Leyen: Demagogie in Sulzbach

  9. Frau vdL „tourt“ ja regelrecht mit ihrer Märchenstunde durch Deutschland …

    … und das Presseecho ist teilweise ebenso übel:

    http://bit.ly/MrAck

  10. Pingback: Warum man mit Kooperation weiter kommt .. « MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren

  11. Zu deinem Punkt 2 bzgl. Posenfotos:

    Wie kommst du darauf, dass solche Posenfotos generell die Entwicklung eines Kindes stören?
    Es gibt zahlreiche FKK-Fotos, auf denen auch Kinder posieren (ich rede jetzt nicht von erotischen Posen). Sie machen das freiwillig. Sie sind mit der FKK-Kultur aufgewachsen.
    Sie werden durch diese Fotos in ihrer Entwicklung keineswegs eingeschränkt.

    Es könnte jedoch passieren, dass andere diese Kinder unter Druck setzen. Ich rede nicht von den Eltern oder so. Ich rede von sogenannten Jugendschützern etc., die diese Kinder durch Befragen (weil man hier einen Missbrauch wittert) immer mehr verunsichern.

    Erotisches Posieren ist verwerflich, weil Kinder noch gar nicht geschlechtsreif sind. Und davon rede ich hier nicht.
    Jedoch ist schlichtes Posieren keine Pornografie, denn sonst wäre zum Beispiel der Playboy ein Porno-Blatt.

    Und da befinden wir uns natürlich in einer Grauzone. Ich finde aber, dass in vielen Bereichen einfach zu sehr übertrieben wird.

    Und dass ein Pädophiler auch mit normalen FKK-Fotos etwas anfangen kann, sollte aber nicht der Grund sein FKK-Fotos generell zu verbieten.

    (Christian: Ich habe ein wenig den Eindruck, dass Dir nicht ganz klar ist, wovon hier gesprochen wird .. es geht hier nicht um FKK Photos ..
    Bitte lesen: https://mogis.wordpress.com/wer-wir-sind/stellungnahme/)

  12. „Diese Posenphotos sind aber laut BGH Urteil vom 2. Februar 2006 keine Kinderpornographie, da sie nicht den Missbrauch eines Kindes zum Inhalt haben“

    Das ist veraltet. Mit der Neuformulierung des §176 und §184b, die am 5.11.2008 in Kraft getreten sind, sollten ganz explizit auch diese sogenannte Posing-Lücke geschlossen werden.

    In §176 geschah das durch die Streichung der Wörter „an sich“ in Absatz vier und in §184b durch die eigenständige neue Formulierung „pornografische Schriften […], die sexuelle Handlungen von […] Kindern zum Gegenstand haben“

    Die Posing-Lücke bestand darin, dass ein reines Posieren zwar eine sexuelle Handlung sein kann, aber eben keine, die _an_ sich selbst oder jemand anderem vorgenommen wird.

    http://schutzalter.twoday.net/stories/5007430/

    Die Auslegungsgrenzen, ab welcher erotischen Intensität nun eine sexuelle Handlung durch eine Pose gegeben ist und welche dieser Darstellungen zudem noch pornografisch sind, bleiben weiter unklar und werden möglicherweise in Zukunft eine größere Rolle spielen als bisher.

  13. Pingback: Stoppschilder statt Ermittler im Kampf gegen Kinderpornografie - Blog of Ingo Jürgensmann

  14. Pingback: Mit Frau von der Leyen reden .. « MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren

  15. Pingback: Kommentar der Woche (28): mogis « Zivilschein

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